Durch das Zusammenwirken aller an dieser Kooperation beteiligten Partner [1] erhalten Eltern von Neugeborenen in Hessen erstmals neben dem Gelben Heft nun auch zahnmedizinische Informationen, die vor allem zur Vermeidung frühkindlicher Karies beitragen sollen.
Pilotprojekt für chancengleiches Aufwachsen
Der durchsichtige Umschlag ist so konzipiert, dass bei aufgeschlagener Mappe in jedem der Hefte geblättert werden kann. Ärzte und Zahnärzte können ihre Eintragungen vornehmen, ohne das jeweilige Heft herausnehmen zu müssen. Die Doppelabgabe der beiden Kinderuntersuchungshefte stellt als Gemeinschafts- und Pilotprojekt in dieser Form bundesweit eine Besonderheit dar und setzt als Vorreiter ein klares Zeichen: Eltern werden von Anfang an umfassend über die Vorsorgeuntersuchungen informiert.
Mit den sich anschließenden kinder- und jugendärztlichen „J-Untersuchungen“ sowie den weiteren zahnmedizinischen Untersuchungen soll die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gestärkt und ein chancengleiches Aufwachsen ermöglicht werden.
Hintergrund des gemeinsamen Projektes...
ist die seit 1. September 2016 geltende Kinder-Richtlinie, die unter anderem eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten vorsieht. Das Gelbe Kinderuntersuchungsheft als Bestandteil dieser Richtlinie enthält seitdem auch Verweise zum Zahnarzt. Umgekehrt enthält das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft, das Eltern in Hessen bisher von Zahnärzten oder Hebammen erhielten, nun auch Hinweise auf die ärztlichen U-Termine.
Literaturhinweis
[1] Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Landesverband Hessen, Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), Landesärztekammer Hessen (LÄKH), Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH), Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH).