- die Bedeutung der Prophylaxe für die Bevölkerung
- die Kostenseite der Prophylaxe für die Praxis
- die Erträge und möglichen Mehrerträge der Praxis.
Die gesellschaftliche Seite der Prophylaxe
Die V. Deutsche Mundgesundheitsstudie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) belegt:
- Acht von zehn der zwölfjährigen Kinder (81 %) sind heute kariesfrei. Die Zahl der kariesfreien Gebisse hat sich in den Jahren von 1997 bis 2014 verdoppelt.
- Bei den jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) ist die Anzahl der Zähne mit Karieserfahrung seit 1997 um 30 % zurückgegangen (4,9 Zähne).
- Nur noch halb so viele jüngere Erwachsene (35- bis 44-Jährige) weisen im Vergleich zum Jahr 1997 noch eine Karieserkrankung der Zahnwurzel auf.
Auch die schweren Parodontalerkrankungen haben sich bei den jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) halbiert. Dennoch ist jeder zweite jüngere Erwachsene (52 %) von einer parodontalen Erkrankung betroffen, davon weisen 43,4 % eine moderate Parodontitis und rund jeder Zehnte eine schwere Parodontitis auf.
Entwicklung des DMF-T
Altersgruppe | 1997 | 2014 |
---|---|---|
Kinder (12 Jahre) |
1,7 | 0,5 |
Erwachsene (35-44 Jahre) |
16,1 | 11,2 |
Senioren (65-74 Jahre) |
23,6 | 17,7 |
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Zur Anmeldung »Mit dieser überaus positiven Entwicklung nimmt Deutschland im internationalen Vergleich derzeit eine Spitzenposition ein. Gleichzeitig ist damit der Erfolg zahnärztlicher Prophylaxe belegt. Präventionsorientierung und Aufklärung sowie damit verbunden die Verbesserung der „dentalen Awareness“ und des Mundgesundheitswissens in der Bevölkerung zahlen sich also offensichtlich aus. Immerhin gibt zum Beispiel jeder vierte jüngere Senior an, regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch zu nehmen.
Jeder erhaltene Zahn muss nicht durch teuren Zahnersatz ersetzt werden, jeder gesunde Zahn benötigt keine Füllung – Prophylaxe ist damit auch für die Krankenkassen und privaten Kostenerstatter ein Gewinn.
Die Kostenseite der Prophylaxe für die Praxis
Zunächst müssen Sie abschätzen, wie hoch die Kosten einer Betriebsstunde für eine Prophylaxe-Sitzung sind. Sie benötigen für die Prophylaxe ein eigenes Behandlungszimmer mit einer Einheit, mit Möbeln, Mundhygienetrainingsplatz, einer entsprechenden Instrumentenausstattung und möglicherweise elektronischen Hilfsmitteln, wie z. B. eine intraorale Kamera. Darüber hinaus sind bei der Kalkulation noch die variablen Kosten zu berücksichtigen. Hierunter fallen die Personalkosten für die Prophylaxeassistentin, anteilige Personalkosten, Raumkosten, Materialkosten etc.
Im Folgenden eine Beispielrechnung:
Kostenstelle | Pro Monat | Pro Jahr | Anteil in % | Anteil Prophylaxe |
---|---|---|---|---|
Einrichtung Prophylaxezimmer* | 40.000,00 € | 20 | 8.000,00 € | |
Kapitaldienst | 1.000,00 € | 100 | 1.000,00 € | |
Ausbildung ZMP/ZMF | 10.000,00 € | 20 | 2.000,00 € | |
Gehalt ZMP/ZMF | 2.800,00 € | 42.000,00 € | 100 | 42.000,00 € |
Lohnnebenkosten (40 %) | 1.120,00 € | 13.440,00 € | 100 | 13.440,00 € |
Gehaltskosten gesamt (ohne ZMP)** | 7.333,33 € | 88.000,00 € | 10 | 8.800,00 € |
Lohnnebenkosten gesamt ohne ZMP(40 %) | 2.933,33 € | 35.200,00 € | 10 | 3.520,00 € |
Raumkosten | 3.200,00 € | 38.400,00 € | 30 | 11.520,00 € |
Wartung/Instandhaltung | 6.000,00 € | 10 | 600,00 € | |
Materialkosten | 15.000,00 € | 5 | 750,00 € | |
sonstige Kosten | 140.000,00 € | 5 | 7.000,00 € | |
Summe | 98.630,00 € | |||
kalkulatorischer Unternehmergewinn | 35 | 34.520,50 € | ||
Notwendiger Ertrag | 133.150,50 € |
* Die Anschaffungskosten für das Prophylaxezimmer werden auf fünf Jahre verteilt, so dass für die Kalkulation für ein Jahr nur 20% der Kosten in die Kalkulation mit einbezogen werden.
** Die Prophylaxe verursacht auch über die Personalkosten der ZMP hinaus weitere Personalkosten. Die Kolleginnen verwalten die Termine, schreiben die Rechnungen, bereiten die Patienten auf die Prophylaxe vor, pflegen die Instrumente, bestellen Materialien etc. Deshalb haben wir in dieser Musterrechnung 10% der anderen Personalkosten mit einbezogen.
Nach dieser Musterrechnung muss mit Prophylaxe also ein Honorar von 133.150,50 € erwirtschaftet werden. Wie viel das nun für Ihre Prophylaxesitzung ausmacht, erfahren Sie mit folgender Rechnung:
Arbeitszeit pro Jahr in Tagen |
260 |
Urlaub pro Jahr in Tagen |
30 |
Fortbildung/Krankheit in Tagen |
10 |
Feiertage | 12 |
verbleiben | 208 |
Arbeitsstunden pro Arbeitstag |
8 |
Arbeitsstunden pro Jahr |
1.664 |
Auslastungsgrad | 75 % |
Produktive Zeit (Arbeitsstunden) |
1.248 |
Notwendiger Stundensatz |
111,34 € |
In unserer Beispielpraxis arbeitet die Prophylaxeassistentin 40 Stunden pro Woche = 8 Stunden pro Tag. Bei kalkulierten 44 Arbeitswochen pro Jahr ergeben sich 1.664 Arbeitsstunden, die jedoch nicht komplett nur für die Behandlung von Patienten angesetzt werden können. Die Prophylaxeassistentin wird weitere Tätigkeiten ausüben wie Materialverwaltung, Organisation, Instrumentenpflege etc. Wir gehen von einem angestrebten Auslastungsgrad von 75 % aus, d. h., für die Prophylaxe stehen pro Jahr 1.248 Stunden zur Verfügung.
Kosten für die Prophylaxestunde
Aus den oben vorgestellten Daten kann nun leicht der Kostenansatz für die Prophylaxestunde ermittelt werden. In unserem Beispiel sind dies 111,34 €. Da der Zahnarzt als Unternehmer auch mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, kommt zu dem reinen Kostenansatz ein kalkulatorischer Gewinn von 35 % – so wie in der Beispielrechnung aufgeführt.
Verändern sich die Stundenzahl, der Auslastungsgrad oder die Kostenstruktur, muss neu gerechnet werden.
IP-Sitzung bei Kindern und Jugendlichen vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Bei der Berechnung der Individualprophylaxe ist die Kenntnis des Stundensatzes hilfreich. Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen können die IP-Leistungen IP1, IP2 und IP4 einmal pro Halbjahr berechnet werden. Mit diesen Leistungen kann ein Honorar nach folgender Berechnung erwirtschaftet werden (angenommener IP-Punktwert = 1,10 e):
Leistung | Punkte | Honorar |
---|---|---|
IP1 | 20 | 22,00 € |
IP2 | 17 | 18,70 € |
IP4 | 12 | 13,20 € |
Honorar | 53,90 € |
Damit kann unsere Beispielpraxis für eine IP-Sitzung maximal 29 Minuten zur Verfügung stellen.
Für die Fissurenversiegelung ergibt sich folgende Berechnung:
Leistung | Punkte | Honorar |
---|---|---|
4 x IP5 | 64 | 70,40 € |
IP4 | 12 | 13,20 € |
Honorar | 83,60 € |
Die Versiegelung von vier Molaren muss wirtschaftlich in 45 Minuten erfolgen.
Für die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an 24 Zähnen (bei einem Privatpatienten) können 19 Minuten veranschlagt werden.
Leistung | Einf.- Satz |
Honorar (2,3) |
---|---|---|
4050 (18 x) | 0,56 € | 23,18 € |
4055 (6 x) | 0,73 € | 10,07 € |
Honorar | 33,26 € |
Und so sieht der Ertrag bei der professionellen Zahnreinigung an 24 Zähnen aus:
Leistung | Einf.- Satz |
Honorar (2,3) |
---|---|---|
1040 (24 x) | 1,57 € | 86,66 € |
2010 (2 x) | 2,81 € | 12,93 € |
Honorar | 99,59 € |
Die ZMP hat ein Zeitbudget von 54 Minuten für eine PZR.
Die Erträge und möglichen Mehrerträge der Praxis
Hier zeigen wir am Beispiel einer echten Praxis auf, anhand welcher Kennzahlen Sie den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Prophylaxepraxis prüfen können.
Kennzahl Nr. 1: das Verhältnis der GOZ-Nr. 4005 (PSI oder Gingivalindex) zur GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung)
Die Praxis rechnet in einem Zeitraum von zwölf Monaten 377 eingehende Untersuchungen bei Privatpatienten ab und 90 x die GOZ-Nr. 4005. Damit fällt in dieser Praxis bei jeder vierten Untersuchung ein PSI/Gingivalindex an. Nach der Analyse der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist jedoch das Verhältnis nahezu 1:1.
Verhältnis Untersuchung/PSI | |||||
---|---|---|---|---|---|
IV. 2017 | I. 2018 | II. 2018 | III. 2018 | BZÄK | |
0010 | 104 | 93 | 83 | 97 | 38378 |
4005 | 26 | 23 | 25 | 16 | 33822 |
Quotient | 4,0 | 4,0 | 3,3 | 3,3 | 1,1 |
Nach den Abrechnungsbestimmungen der GOZ kann die Nr. 4005 zweimal pro Jahr abgerechnet werden. Würde die Praxis dem Beispiel der BZÄK-Analyse folgen, könnte sie einen Mehrertrag von ca. 2.970 € erwirtschaften.
Kennzahl Nr. 2: das Verhältnis von Zahnreinigungen oder Belagsentfernung (GOZ-Nrn. 4050, 4055, 1040) zu Kontrollen/Nachreinigungen (GOZ-Nr. 4150)
In der Praxis wurden in zwölf Monaten insgesamt 35.302 Zähne entweder professionell gereinigt (GOZ-Nr. 1040) oder es wurden harte oder weiche Beläge entfernt (GOZ-Nr. 4050/4055). Im gleichen Zeitraum wurde die Leistung nach GOZ-Nr. 4150 insgesamt 33 x abgerechnet.
Verhältnis PZR+ZST/Kontrolle | |||||
---|---|---|---|---|---|
IV. 2017 | I. 2018 | II. 2018 | III. 2018 | BZÄK | |
1040 | 8392 | 8867 | 6899 | 9659 | 1516301 |
4050 | 426 | 283 | 125 | 276 | 510119 |
4055 | 15 | 160 | 56 | 144 | 246809 |
Zw.-Summe | 8833 | 9310 | 7080 | 10079 | 2273229 |
4060 | 12 | 16 | 2 | 3 | 56819 |
Quotient | 736,1 | 581,9 | 3540,0 | 3359,7 | 40,0 |
Damit ergibt sich, dass z. B. im Quartal III.2018 auf 3.360 Zähne, die gereinigt wurden, eine Kontrolle anfällt. Die BZÄK ermittelt hier einen Quotienten von 40:1. Eine Angleichung an den Durchschnittswert der BZÄK macht einen Mehrertrag von ca. 803 € aus.
Kennzahl Nr. 3: Steigerungssatz bei der professionellen Zahnreinigung
Die Praxis rechnet die GOZ-Nr. 1040 (professionelle Zahnreinigung) mit einem durchschnittlichen Steigerungsfaktor von 1,54 ab. Die gleiche Leistung wird nach der GOZ-Analyse mit einem durchschnittlichen Steigerungsfaktor von 2,27 abgerechnet. Die Praxis erwirtschaftet mit der GOZNr. 1040 ein Honorar von rund 82.000 €. Eine Anhebung auf den Durchschnittsfaktor der BZÄK würde ein Honorar von ca. 120.821 € ergeben, d. h., allein in der GOZNr. 1040 versteckt sich ein Potenzial von etwa 38.000 €.
In Summe haben wir in dieser Praxis, die es tatsächlich gibt, nur mit diesen drei Kennzahlen einen möglichen Mehrertrag in Höhe von etwa 41.773 € ermittelt. Unsere Empfehlung hier: Überprüfung des Prophylaxekonzepts, der Leistungen, Inhalte und Preise, Entwicklung eines wirtschaftlichen Prophylaxekonzepts und einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie, um den Patienten die Veränderungen überzeugend zu vermitteln.
Christine Baumeister-Henning