Gleich zum Jahresanfang 2021 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e.V. (DG PARO) mit der neuen S3 Leitlinie Parodontitis I bis III nicht nur eine der sicherlich wichtigsten zahnmedizinischen Publikationen, sondern vergibt seit Februar d. J. auch den eigenen Qualifikationstitel „zertifizierte Dentalhygienikerin der DG PARO®“ und „zertifizierter Dentalhygieniker der DG PARO®“.
S3-Leitlinie Parodontitis I bis III
Die neue Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III – die deutsche Implementierung der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I-III Periodontitis“ der European Federation of Periodontology (EFP) – ist eine 157 Seiten umfassende, gut strukturierte, evidenz-und konsensbasierte Leitlinie. Dabei wurden die Originalempfehlungen der EFP-Leitlinie, die bereits im Juli 2020 vorgestellt wurde, durch verschiedene Expertengruppen auf ihre Anwendbarkeit im deutschen Gesundheitssystem hin überprüft und teilweise angepasst. „Die neue Leitlinie ist diagnosebezogen und ermöglicht nun den Kollegen in der Praxis eine breite und umfangreiche Basis für eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung in allen Phasen der Parodontaltherapie“, so DG PARO-Präsidentin Professor Bettina Dannewitz.
Unter der Leitung des Steuerungskomitees, dem Leitlinienbeauftragten Prof.Moritz Kebschull, DG PARO-Präsidentin Prof. Dannewitz und Prof. Søren Jepsen, als Verbindung zur EFP, waren 36 Fachgesellschaften, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie Patientenorganisationen an der Entstehung der deutschen Leitlinienversion beteiligt.
Entsprechend konnten viele unterschiedliche Aspekte in die Leitlinie eingebracht werden – nicht nur die der Parodontologen. Trotzdem konnte die neue S3 Leitlinie in nur wenigen Monaten und kurz nach Erscheinen der Originalleitlinie auf den Weg gebracht werden. Sie ersetzt die bis dato noch gültige Leitlinie zur subgingivalen Instrumentierung sowie die Leitlinie zum adjuvanten Einsatz von systemisch wirksamen Antibiotika in der Parodontaltherapie. Weiterhin gültig sind die beiden Leitlinien der DG PARO zur Therapie und Prävention der Gingivitis mittels mechanischen sowie zum chemischen häuslichen Biofilmmanagement. Die Inhalte der neuen S3-Leitlinie sind seit Februar online und auf den Internetseiten der AWMF, DGZMK und DG PARO zugänglich.
Experten-Videos als Service
Damit die neue Leitlinie jetzt schnell in ihrer Bedeutung erfasst werden kann und Eingang in die Praxis findet, hat die DG PARO fünf je zehnminütige Erklär-Videos produziert, in denen im ersten die S3-Leitlinien vorgestellt werden und in den nachfolgenden vier die jeweiligen Fachgruppensprecher die wichtigsten Empfehlungen zusammenfassen: Sie stehen hier zum Download zur Verfügung.
DG PARO zertifiziert jetzt auch Dentalhygieniker/innen
Seit Anfang Februar haben auch DHs die Möglichkeit, sich von der DG PARO zertifizieren zu lassen. Die DG PARO vergibt den eigenen Qualifikationstitel „zertifizierte Dentalhygienikerin der DG PARO®“ und „zertifizierter Dentalhygieniker der DG PARO®“ zur Qualitätssicherung der parodontalen Versorgung.
Bereits seit 1993 verleiht die DG PARO für weitergebildete Zahnärzte den Qualifikationstitel „DG PARO-Spezialist für Parodontologie®“ und seit 2009 den „DG PARO-Master“. Nun erweiterte sie die Spezialisierung und ermöglicht auch DHs eine Zertifizierung ihrer Ausbildung und ihres Könnens. Die Zertifizierung kann als Qualitätssiegel gewertet werden und dient der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung der Patienten in Prävention und Therapie.
Die Anforderungen wurden mit dem Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen e. V. (BDDH), dem Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) und der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker/Innen e. V. (DGDH) abgestimmt. Die Ernennung erfolgt für sechs Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Voraussetzungen für die Qualifizierung sind neben der Mitgliedschaft in der DG PARO eine Aus- und/oder Weiterbildung zur/m Dentalhygieniker/in entsprechend einer akademischen Ausbildung von mindestens zwei Jahren in Vollzeit (120 ECTS-Punkte).
Die Richtlinien für die Ernennung zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO®“ und zum „zertifizierten Dentalhygieniker der DG PARO®“ sind unter www.dgparo.de zu finden. Der Antrag und die schriftlichen Nachweise können ab sofort bei der DG PARO eingereicht werden.
Zusätzlich weist die DG PARO noch darauf hin, dass der Mitgliedsbeitrag für Dentalhygieniker/innen, zahnmedizinische Fachassistenten/innen und Prophylaxe- Assistenten/innen ab 2021 auf 55 €/Jahr reduziert wurde.