Die sogenannte „UPT“ ist eine Maßnahme zur Sicherung des Behandlungserfolges einer PAR-Behandlung, sprich der Sicherung der Ergebnisse der antiinfektiösen und ggf.
chirurgischen Therapie. Hierfür wurden im Rahmen der Einführung der neuen PAR-Richtline auch neue Bema-Leistungen eingeführt (UPTa-g)Mit der UPT soll drei bis sechs Monate nach Abschluss des offenen bzw. geschlossenen Vorgehens gestartet werden und im Zeitraum von zwei Jahren sollen die Maßnahmen nach UPTa bis g in regelmäßigen Abständen erbracht werden. Die Frequenz hängt vom Grad der festgestellten Parodontalerkrankung ab:
- Grad A: einmal im Kalenderjahr – Mindestabstand zehn Monate
- Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr – Mindestabstand fünf Monate
- Grad C: einmal im Kalendertertial – Mindestabstand drei Monate
*nur abrechenbar bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der Parodontalerkrankung im Rahmen der zweiten und der vierten UPT und bei Versicherten mit festgestelltem Grad C im Rahmen der zweiten, dritten, fünften und sechsten UPT
Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie den möglichen Ablauf über zwei Kalenderjahre mit der Durchführung der UPT (Abb. 1).
Weiteres Wissenswertes zur UPT
Die Maßnahmen, die die Leistungen UPTa-g enthalten, können auch über den Zweijahres-Zeitraum verlängert werden, sofern dies zahnmedizinisch indiziert ist. Die Verlängerung gilt in der Regel für sechs Monate. Der Zweijahres-Zeitraum der UPT beginnt mit der Abrechnung der ersten UPT-Leistung. Es ist auch möglich, die Befundevaluation neben einer UPT-Leistung zu Beginn abzurechnen, ebenso kann die Leistung nach der Nummer 01 neben einer UPT-Leistung abgerechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Gebührenziffern ausdrücklich nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einer UPT-Leistung berechenbar sind, wie z. B. die BEMA-Nrn. Ä1, 105 oder 107
Die UPT in Ihrer Praxisverwaltungssoftware
Im DS-Win haben Sie zu jeder Planung die Möglichkeit, sich über die Abrechenbarkeit der UPT-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grading zu informieren bzw. nachzulesen. Hierfür wählen Sie im Reiter „PAR“ den Button >>PAR-Info<< an (Abb. 2).
In der folgenden Meldung wählen Sie nun den Button >>UPT-Abrechnung<< (Abb. 3)
Es öffnet sich ein Informationsblatt im PDF-Format. Die hier enthaltenen Informationen können Ihnen schnell einen Überblick über die abrechenbaren UPT Leistungen zu Ihrem Patientenfall verschaffen (Abb. 4).
Ist Ihr PAR-Plan in Z1.PRO bereits erstellt, finden Sie im unteren Bereich des PAR-Planes die errechnete Frequenz der UPT-Anzahl (Abb. 5)
Des Weiteren werden nach Übernahme der geplanten AIT/CPT Leistungen und der sich daran anschließenden Befundevaluationen – in dem PAR-Abrechnungsdialog neben den möglichen abrechenbaren UPT-Leistungen im unteren Leistungsbereich – zusätzlich im oberen Teil des Abrechnungsfensters die verschiedenen UPT-Intervalle (je nach eingestuften Grad des Gradings) angezeigt. Dabei wird für jedes UPT-Intervall eine eigene Spalte zur Verfügung gestellt (1. UPT, 2. UPT, 3. UPT usw.) (Abb. 6).
Jetzt unseren Abrechnungs-Newsletter abonnieren
Einmal im Quartal Infos zu gesetzlichen Änderungen, Neuerungen der Gebührenordnungen und hilfreiche Tipps und Abrechnungsbeispiele.
Zur Anmeldung »