Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Im nachfolgenden Artikel erhalten Sie Abrechnungstipps von Frau Anna-Lena Tepling.

 

Die sogenannte „UPT“ ist eine Maßnahme zur Sicherung des Behandlungserfolges einer PAR-Behandlung, sprich der Sicherung der Ergebnisse der antiinfektiösen und ggf.
chirurgischen Therapie. Hierfür wurden im Rahmen der Einführung der neuen PAR-Richtline auch neue Bema-Leistungen eingeführt (UPTa-g)Mit der UPT soll drei bis sechs Monate nach Abschluss des offenen bzw. geschlossenen Vorgehens gestartet werden und im Zeitraum von zwei Jahren sollen die Maßnahmen nach UPTa bis g in regelmäßigen Abständen erbracht werden. Die Frequenz hängt vom Grad der festgestellten Parodontalerkrankung ab:

  • Grad A: einmal im Kalenderjahr – Mindestabstand zehn Monate
  • Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr – Mindestabstand fünf Monate
  • Grad C: einmal im Kalendertertial – Mindestabstand drei Monate

 

Leistung Beschreibung
UPTa Mundhygienekontrolle
UPTb soweit erforderlich erneute Mundhygieneunterweisung
UPTc die vollständige supragingivale und gingivale Reinigung von
anhanftenden Biofilmen und Belägen
UPTd* Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen (mindestens zwei
Stellen pro Zahn, eine davon disto- und eine davon mesioapproximal, gerundet
auf den ganzen Millimeter)
UPTe bei Sondierungstiefen von mehr als 4 mm und Sondierungsbluten sowie an allen
Stellen mit einer Sondierungstiefe von mehr als 5 mm die subgingibale
Instrumentierung an den betroffenen Zähnen (einwurzelige Zähne)
UPTf bei Sondierungstiefen von mehr als 4 mm und Sondierungsbluten sowie an allen
Stellen mit einer Sondierungstiefe von mehr als 5 mm die subgingivale
Instrumentierung an den betroffenen Zähnen (mehrwurzelige Zähne)
UPTg Untersuchung des Parodontalzustands, die hierzu notwendige Dokumentation
des klinischen Befundes umfasst:
- Sondierungsbluten + Sondierungstiefen
- Furkationsbefall
- Zahnlockerung
- Röntgenologischer Kochenabbau
  (Angabe in Relation zum Patientenalter (%Alter))
- Weiteres Vorgehen und Erläuterung der Ergebnisse

*nur abrechenbar bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der Parodontalerkrankung im Rahmen der zweiten und der vierten UPT und bei Versicherten mit festgestelltem Grad C im Rahmen der zweiten, dritten, fünften und sechsten UPT

Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie den möglichen Ablauf über zwei Kalenderjahre mit der Durchführung der UPT (Abb. 1).

 

Abbildung 1

Weiteres Wissenswertes zur UPT

Die Maßnahmen, die die Leistungen UPTa-g enthalten, können auch über den Zweijahres-Zeitraum verlängert werden, sofern dies zahnmedizinisch indiziert ist. Die Verlängerung gilt in der Regel für sechs Monate. Der Zweijahres-Zeitraum der UPT beginnt mit der Abrechnung der ersten UPT-Leistung. Es ist auch möglich, die Befundevaluation neben einer UPT-Leistung zu Beginn abzurechnen, ebenso kann die Leistung nach der Nummer 01 neben einer UPT-Leistung abgerechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Gebührenziffern ausdrücklich nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einer UPT-Leistung berechenbar sind, wie z. B. die BEMA-Nrn. Ä1, 105 oder 107

Die UPT in Ihrer Praxisverwaltungssoftware

Im DS-Win haben Sie zu jeder Planung die Möglichkeit, sich über die Abrechenbarkeit der UPT-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grading zu informieren bzw. nachzulesen. Hierfür wählen Sie im Reiter „PAR“ den Button >>PAR-Info<< an (Abb. 2).

Abb. 2
Abb. 2: DS-Win PAR-Plan

In der folgenden Meldung wählen Sie nun den Button >>UPT-Abrechnung<< (Abb. 3)

Abbildung 3
Abb. 3: DS-Win Infomeldung

Es öffnet sich ein Informationsblatt im PDF-Format. Die hier enthaltenen Informationen können Ihnen schnell einen Überblick über die abrechenbaren UPT Leistungen zu Ihrem Patientenfall verschaffen (Abb. 4).

Abbildung 4
Abb. 4: DS-Win UPT-Informationsdokument

Ist Ihr PAR-Plan in Z1.PRO bereits erstellt, finden Sie im unteren Bereich des PAR-Planes die errechnete Frequenz der UPT-Anzahl (Abb. 5)

Abbildung 5
Abb. 5: Z1.PRO PAR-Plan mit Frequenz der UPT

Des Weiteren werden nach Übernahme der geplanten AIT/CPT Leistungen und der sich daran anschließenden Befundevaluationen – in dem PAR-Abrechnungsdialog neben den möglichen abrechenbaren UPT-Leistungen im unteren Leistungsbereich – zusätzlich im oberen Teil des Abrechnungsfensters die verschiedenen UPT-Intervalle (je nach eingestuften Grad des Gradings) angezeigt. Dabei wird für jedes UPT-Intervall eine eigene Spalte zur Verfügung gestellt (1. UPT, 2. UPT, 3. UPT usw.) (Abb. 6).

Abbildung 6
Abb. 6: Z1.PRO Abrechnung PARLeistungen

 

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