Ausgabe 2/20: Zahnmedizin und Kinderschutz

Dr. Michael Schäfer MPH, Dr. Angela Bergmann und Folke Schläger zur besonderen Rolle der Zahnärzte im Kinderschutz.

Quintessenz für das Praxisteam

Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für ärztliche oder zahnärztliche Vorgehensweisen im Versorgungsalltag. Sie stellen einen durch ein definiertes und transparentes Verfahren erzielten Konsens mehrerer oder zahlreicher Experten aus verschiedenen Fachbereichen dar und sind heutzutage aus der medizinischen Entscheidungsfindung nicht mehr wegzudenken.

Dies gilt auch für die Kinderschutz-Leitlinie, die bei der Entwicklung zahlreicher Handlungsempfehlungen zum ersten Mal die Zahnärzteschaft einbindet. Die Anwendung in einem herausfordernden Handlungsfeld kann damit strukturierter ablaufen und gibt mehr Sicherheit im Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Kinderschutzes.

Zusammenfassung

Die Kinderschutz-Leitlinie – Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik – wurde im Rahmen eines mehrjährigen Entstehungsprozesses am 7. Februar 2019 veröffentlicht. Die Leitlinie entspricht der höchsten Qualitätsstufe und wurde mit Unterstützung von 82 Fachgesellschaften und Organisationen entwickelt.

Institutionen, die sich im Kinderschutz engagieren, erhalten anhand von 133 evidenzbasierten Handlungsempfehlungen eine gemeinsame Basis zur mit einheitlicher Sprachregelung sowie Rollenzuweisungen für ihren beruflichen Alltag. Im Rahmen dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden erstmalig auch Zahnärzte in der Leitlinie explizit eingebunden.

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