Quintessenz für das Praxisteam
Patienten mit Pflegebedarf stellen besondere Anforderungen an zahnmedizinische Betreuungskonzepte und das zahnärztliche Team. Neue Gesetze bewirken eine bessere Honorierung der zahnmedizinischen Leistungen bei Senioren mit Pflegebedarf und sind als Chance für die Betroffenen und die beteiligten Zahnmediziner zu verstehen.
Zusammenfassung
Senioren sind eine heterogene Patientengruppe, die unterschiedliche Anforderungen an das zahnmedizinische Team stellt. Die Seniorenzahnmedizin begleitet die Patienten vom Eintritt ins Rentenalter bis zu ihrem Tode über einen langen Zeitraum und bewältigt dabei unterschiedliche Herausforderungen.
Vor jeder zahnmedizinischen Betreuung ist es notwendig, dass die Patientensituation korrekt erfasst ist. Allgemeinmedizinische Diagnosen und Medikamente sollten den Behandelnden bekannt sein. Notfälle sind dadurch zu vermeiden bzw. besser beherrschbar. Die Versorgungsdiagnose ist
im Anschluss an das Anamnesegespräch zu stellen und regelmäßig zu aktualisieren. Ältere Menschen sind im Rahmen einer Behandlungsplanung immer funktionell einzuschätzen. Menschen mit Pflegebedarf werden durch eine strukturierte Begutachtung der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungstechnisch als pflegebedürftig identifiziert. Menschen mit Pflegebedarf können unabhängig von der Ausprägung des Pflegegrades bei der zahnmedizinischen Versorgung anders als Menschen ohne Pflegegrad berücksichtigt werden.
Die mobile Zahnmedizin hat viele Facetten. Gut strukturierte Prozessabläufe vor, während und nach dem Einsatztag helfen, dass die mobile Zahnmedizin einen Beitrag zur mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität von Menschen mit Pflegebedarf leistet, die Praxis und die Arbeitsplätze stabilisiert und den engagierten Teammitgliedern oft ein herzliches Dankeschön von den Betroffenen schenkt.
Der Expertenstandard Mundgesundheit in der Pflege wird in den nächsten Jahren die Grundlage für die beruflich ausgeübte Pflege sein. Die Inhalte des Expertenstandards sind von den verantwortlichen Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen an die individuellen Anforderungen der Einrichtung anzupassen.
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