Ausbildungsvertrag und Stift

Neue Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte

Am 1. August 2022 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur beziehungsweise zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Kraft. Die letzte Novellierung war vor 21 Jahren.

Im Konsensverfahren haben die Sozialpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF), ver.di und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien in den vergangenen beiden Jahren intensiv daran gearbeitet, die Ausbildungsverordnung zu modernisieren. Die neue Verordnung wurde am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Schwerpunkte der Anpassungen sind zum einen neue Standardberufsbildpositionen, die für alle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. „Zusätzlich war es notwendig, die Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA auszubauen“, erläutert Karin Becker-Oevermann, VfM–Vizepräsidentin: „Kommunikation ist entscheidend für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten. ZFA müssen auf Erwartungen und Wünsche der Patienten eingehen und dabei soziale, psychische und somatische Kontextfaktoren berücksichtigen. Diese Kompetenzen müssen besonders beim Umgang mit Menschen mit Behinderung, besonderen Unterstützungsbedarfen, bei Risikopatienten, Kindern und ängstlichen Personen beherrscht werden.“

Aufstiegsfortbildungen für einen anspruchsvollen Beruf

„Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, wie anspruchsvoll dieser Beruf auch in Zukunft bleibt“, erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im VmF und ergänzt: „Das ist wichtig. Denn auf dieser Grundlage bauen sich Abschlüsse auf, die auf Länderebene gesetzlich geregelt sind, so zum Beispiel als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP), als Dentalhygieniker/in (DH) beziehungsweise als Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP).“ Sylvia Gabel appelliert an ihre Kollegen, diese Aufstiegsfortbildungen zu absolvieren, um auch die Perspektiven in diesen Berufen zu nutzen.

„ZFA sind ein essenzieller Bestandteil jeder Zahnarztpraxis, ohne sie würden die Praxen gar nicht funktionieren“, so Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, BZÄK-Vorstandsreferent für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. „Durch die Fortbildung zur ZMP oder DH können sie sich noch mehr in den Praxisabläufen einbringen, Zahnärzte entlasten und den Patienten zu einer besseren Mundgesundheit verhelfen. Daher ist es wichtig, die Ausbildungsverordnung aktuell zu halten und an die derzeitigen Erfordernisse anzupassen. Das ist mit der jetzigen Novellierung sehr gut gelungen.“

BZÄK und VmF rufen die niedergelassenen Zahnärzte auf, die neue Ausbildung mit Leben zu füllen, verstärkt für eine Ausbildung in diesem Beruf zu werben und so für gut aus- und fortgebildeten ZFA attraktive Perspektiven aufzuzeigen.

Quellen: BZÄK/VmF