Federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sowie in Zusammenarbeit mit 20 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen wurde die breit konsentierte und evidenzbasierte Entscheidungshilfe zur Auswahl geeigneter Methoden für die subgingivale Instrumentierung vorgelegt.
Laut DMS V sind über 50 % der Bevölkerung an einer Parodontitis erkrankt. Nach Schätzungen der DG PARO leiden 10 bis 12 Millionen Patienten an einer schweren Parodontitis. Demgegenüber stehen jedoch nur rund eine Million systematische Parodontitistherapien, die mit den gesetzlichen Krankenkassen jährlich abgerechnet werden. Der Behandlungsbedarf ist insbesondere bei Erwachsenen und Senioren groß.
Erweiterter Konsentierungsprozess
Dementsprechend groß war auch die Erwartung an die vierte Leitlinie der DG PARO mit evidenzbasierten Empfehlungen zur „Subgingivalen Instrumentierung“. Diese nunmehr im November 2019 veröffentlichte S3-Leitlinie ergänzt die bereits exakt ein Jahr vorher erschienenen S3-Leitlinien zur häuslichen mechanischen sowie zum chemischen Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis sowie zur „Adjuvanten systemischen Antibiotikagabe bei subgingivaler Instrumentierung im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie“. Wie die DG PARO mitteilte, hatte sich die Veröffentlichung der vierten S3-Leitlinie aufgrund „eines erweiterten Konsentierungsprozesses“ verzögert.
Neben dem Leitlinienteam bestehend aus Prof. Dr. Moritz Kebschull (Birmingham, federführender Erstautor), Dr. Lisa Hezel (Magdeburg, Methodikerin) und Prof. Holger Jentsch (Leipzig, Koordination) waren Vertreter diverser Fachgesellschaften, der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie das AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement eingebunden. Die S3-Leitlinien wurden nach der höchsten Qualitätsstufe der Entwicklungsmethodik erstellt und geben verlässliche Empfehlungen ohne Einflussnahme von spezifischen Interessengruppen. Mit der S3-Leitlinie geben die DG PARO und DGZMK den Zahnärzten verlässliche Handlungsempfehlungen auf höchstem Evidenzniveau für die tagtägliche parodontologische Arbeit in der Praxis.
Die Kernaussagen der S3-Leitlinie zur subgingivalen Instrumentierung:
- Die Durchführung der subgingivalen Instrumentierung mittels Erbium-YAG Lasers kann erwogen werden.
- Im Rahmen der Primärtherapie sollte eine einmalige adjuvante Anwendung eines Lasers bei der subgingivalen Instrumentierung nicht erfolgen.
- Im Rahmen der Primärtherapie sollte eine einmalige adjuvante Anwendung der photodynamischen Therapie bei der subgingivalen Instrumentierung nicht erfolgen. Eine adjuvante subgingivale Anwendung von Chlorhexidin (0,12 %)- oder PVP-Jod-Spüllösung, Chlorhexidin Gel oder Chlorhexidin Chips zum Zeitpunkt der subgingivalen Instrumentierung sollte nicht erfolgen.
- Eine adjuvante subgingivale Anwendung von Chlorhexidin (0,12 %)- oder PVP-Jod-Spüllösung, Chlorhexidin Gel oder Chlorhexidin Chips zum Zeitpunkt der subgingivalen Instrumentierung sollte nicht erfolgen.
- Ein adjuvanter Einsatz von Chlorhexidin- Präparaten in Zusammenhang mit der subgingivalen Instrumentierung im Sinne einer Full-Mouth Disinfection nach QUIRYNEN sollte nicht erfolgen.
- Die Studienlage ist geprägt von einer starken Heterogenität der Ergebnisse, der eingesetzten Mikroorganismen, hohen Konfidenzintervallen und geringen Fallzahlen sowie von z. T. stark erhöhtem Biasrisiko. Daher kann über den Nutzen eines adjuvanten Einsatzes von Probiotika aufgrund der jetzt vorliegenden Evidenz keine abschließende Empfehlung erfolgen.
Die Inhalte der vorstehenden Kurzversion beziehen sich auf die Langversion der S3- Leitlinie „Subgingivale Instrumentierung“ (083-030), welche über die Internetseiten der AWMF (www.awmf.org), DGZMK (www. dgzmk.de) und DG PARO (www.dgparo.de) zugänglich ist. Dort stehen auch die weiteren drei aktuellen Leitlinien zur Verfügung.