Fallbeispiel: Prophylaxe bei implantatgetragenem Zahnersatz

Unseren Abrechnungsdienstleistern fällt häufig auf, dass viele implantologisch versorgte Patienten nicht oder ungenügend über wiederkehrende Folgenkosten aufgeklärt werden.

Gerade für diese Patienten ist aber die regelmäßige Prophylaxe unerlässlich, um den langfristigen Erhalt dieser hochwertigen Versorgung zu gewährleisten. Anhand des unten aufgeschlüsselten Praxisbeispiels möchten wir ihnen verdeutlichen wie hoch die entsprechenden Kosten für eine solche Prophylaxemaßnahme tatsächlich sein können.

Fallbeispiel

In Regio 16 bis 25 befindet sich eine verschraubte, keramisch vollverblendete Brücke, die Implantate 26 und 27 sind mit keramisch vollblendeten Einzelkronen versorgt.

Zahnschema

Zahnschema

Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:

  • Keimzahlreduzierung in der Mundhöhle und den Zahnfleischtaschen mit einer antibakteriellen Spüllösung
  • Abnahme der Konstruktion von 16 bis 25
  • Entfernung der Abutments
  • Stabilitätsmessung der Implantate
  • Professionelle Reinigung der Implantate
  • Reinigung der Abutments (extraoral)
  • Reinigung der Brücke im Eigenlabor
  • Wiedereingliederung der Abutments
  • Wiedereingliederung und Verschraubung der Konstruktion
  • Verfüllen der Schraubkanäle mit Kunststoff.

Für die durchgeführten Maßnahmen fallen folgende Gebühren an:

1. Keimzahlreduzierung in der Mundhöhle

Die Spülung der Mundhöhle und der vorhandenen Zahnfleischtaschen kann nach GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen) einmal je Sitzung berechnet werden.

2. Abnahme der Konstruktion von 16 bis 25

Für die Entfernung der Brücke kann je Brückenpfeiler einmal die GOZ-Nr. 2290 (Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches) berechnet werden.

3. Entfernung der Abutments

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Für Abnahme und Befestigung von Abutments stehen in der GOZ die Leistungen nach Nr. 9050 (Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase) oder Nr. 9060 (Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall) annäherungsweise zur Verfügung.

Allerdings handelt es sich im vorliegenden Fall weder um eine „rekonstruktive Phase“ noch um einen Reparaturfall. Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) können die Abnahme und Wiederbefestigung von Aufbauelementen zum Zweck der Reinigung nach rekonstruktiver Phase analog berechnet werden, da diese Maßnahmen in der GOZ nicht beschrieben sind.

4. Stabilitätsmessung der Implantate

Auch diese Leistung (z. B. mit Osstel® erbracht) ist in der GOZ nicht beschrieben und wird daher analog berechnet.

Bei der Festlegung der konkret zum Ansatz gebrachten Analogleistung kommt es darauf an, eine nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbare Leistung zu finden. Diese Zuordnung ist begriffsnotwendig nicht durch Außenstehende möglich, sondern ausschließlich dem behandelnden Zahnarzt allein anhand des konkreten Behandlungsfalls möglich und vorbehalten.

5. Professionelle Reinigung der Implantate

Die Leistung nach der GOZ-Nr. 1040 umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und freiliegenden Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.

6. Reinigung der Abutments (extraoral)

Die extraorale Reinigung der Abutments wird ebenfalls analog berechnet.

Bei der Festlegung der konkret zum Ansatz gebrachten Analogleistung kommt es darauf an, eine nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbare Leistung zu finden. Diese Zuordnung ist begriffsnotwendig nicht durch Außenstehende möglich, sondern ausschließlich dem behandelnden Zahnarzt allein anhand des konkreten Behandlungsfalls möglich und vorbehalten.

Die Fortsetzung dieses Artikels finden Sie am 16. August - hier auf PI Online.


Die Autorin

Anke Ißle

ZMV+ Anke Ißle

Anke Ißle ist Gründerin und Inhaberin der Firma ZMV+. Mit ihrem Team betreut sie bundesweit Zahnarztpraxen in allen Belangen der gebührenkonformen zahnärztlichen Abrechnung. Als Leiterin der ZMV+ eigenen „Apollonia“ Akademie und Fachautorin ist ihr die fachbezogene Wissensvermittlung ein großes persönliches Anliegen.

 

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: verwaltung@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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